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AGBs


Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Broadcast Media Köln GmbH sind Bestandteil jedes von der  Broadcast Media Köln GmbH abgeschlossenen Vertrages. Der jeweilige Auftraggeber erkennt die Bedingungen der  Broadcast Media Köln GmbH als Vertragsbestandteil an.

Die Geschäftsbedingen der 
 Broadcast Media Köln GmbH haben Vorrang vor allen anderen Geschäfts-bedingungen, die von den Auftraggebern / Vertragspartnern in das Vertragsver-hältnis eingeführt werden, sofern diese Geschäftsbedingen der Auftraggeber mit den Bedingungen der  Broadcast Media Köln GmbH in Widerspruch stehen.  

Ein Angebot eines Auftraggebers kann von der 
 Broadcast Media Köln GmbH binnen 1 Woche angenommen werden, wenn die Annahme nicht sofort erfolgt. Der Auftraggeber hält sich bei jeder Auftragserteilung 1 Woche an sein Angebot gebunden.  

Mit der Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, dass er uneingeschränkt über den Auftragsgegenstand verfügen darf. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass behördliche oder staatliche Maßnahmen und gesetzliche Bestimmungen der Auftragserteilung nicht entgegenstehen und dass von Lizenzgebern, Verwaltungsgesellschaften (z. B. GEMA) oder sonstigen Dritten gehaltene oder wahrgenommene Rechte gewahrt sind.

Falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, darf die 
 Broadcast Media Köln GmbH davon ausgehen, dass der Auftraggeber als ziehungsberechtigt und zur Vergabe von Unterlizenzen befugt ist. Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewährleistung für alle der  Broadcast Media Köln GmbH zur Verfügung gestellten Gegenstände, Materialien, Dokumentationen, Unterlagen etc.

Sollten im Zusammenhang mit einer Auftragserteilung dritte Personen Ansprüche an dem Vertragsgegenstand geltend machen, so stellt der Auftraggegner die 
 Broadcast Media Köln GmbH von solchen Ansprüchen dritter Personen umfassend und auf erstes Anfordern frei.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand ausreichend zu versichern gegen Verlust oder Beschädigung und zwar insbesondere für den Fall, dass der Verlust oder die Beschädigung während der Besitzzeit bei der
 Broadcast Media Köln GmbH eintritt.

Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung des Vertragsgegenstandes neues Ersatzmaterial zu bestellen und der 
 Broadcast Media Köln GmbH kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber gestattet hiermit ausdrücklich der 
 Broadcast Media Köln GmbH  alle zur Bearbeitung von Materialien erforderlichen Markierungen, Bezeichnungen, Nachbesserungen etc. am Vertragsgegenstand anzubringen bzw. anbringen zu lassen und vorhandene für die Bearbeitungszwecke hinderliche Markierungen, Bezeichnungen, Beschriftungen etc. entfernen zu lassen.

Der Auftraggeber überträgt insoweit der 
 Broadcast Media Köln GmbH die hierfür erforderlichen Bearbeitungsrechte im notwendigen Umfang. Ist es zur Bearbeitung des Vertragsgegenstandes erforderlich, Bild- und Tonauf-nahmen auf Apparaturen der  Broadcast Media Köln GmbH zu überspielen, zu ziehen oder zu bearbeiten, die ursprünglich nicht auf Apparaturen der  Broadcast Media Köln GmbH bzw. von der  Broadcast Media Köln GmbH zur Verfügung gestellten Apparaturen aufgenommen wurden, übernimmt die  Broadcast Media Köln GmbH lediglich die Verpflichtung, die Umspielung fachmännisch durchzuführen.

Sind Abmischungen von Mehrkanalaufzeichnungen oder Hauptmischungen von Fernseh- oder Kinofilmen durch Mitarbeiter der 
 Broadcast Media Köln GmbH vorzunehmen ohne dass der Auftraggeber oder ein von ihm benannter verantwortlicher Mitarbeiter (insbesondere Regisseur) anwesend ist, übernimmt die  Broadcast Media Köln GmbH nur die Verpflichtung, diese Arbeiten technisch einwandfrei durchzuführen.

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die 
 Broadcast Media Köln GmbH für die technische Bearbeitung des Vertragsgegenstandes dritte Personen wie z. B. Subunternehmer beauftragt.   Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle der  Broadcast Media Köln GmbH zur Durchführung des Vertrages übergebenen Materialien nach Auftragsende unverzüglich zurück-zunehmen.

Erfolgt nach Erledigung des Auftrages keine unverzügliche Rücknahme der Materialien, hat der Auftraggeber nach nochmaliger erfolgloser Anmahnung der Rücknahme die Kosten der Aufbewahrung der Materialien der 
 Broadcast Media Köln GmbH zu erstatten.

Ab diesem Zeitpunkt haftet die 
 Broadcast Media Köln GmbH nicht mehr für den fahrlässig herbeigeführten Verlust oder Beschädigung des Vertragsgegenstandes. Die Broadcast Media Köln GmbH ist berechtigt, das bei Auftragserteilung gegen Empfangsbestätigung erhaltene Material an jeden Inhaber der von der Broadcast Media Köln GmbH ausgestellten Empfangsbestätigung mit befreiender Wirkung auszuhändigen.

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die 
 Broadcast Media Köln GmbH das zur Durchführung des Auftrages übergebene Material vernichten darf, wenn dieses Material von dem Auftraggeber nicht nach Auftragserledigung zurückgenommen wird, an den Auftraggeber mangels Adresse nicht zurückgeschickt  werden kann und auch keine Kontaktmöglichkeit der  Broadcast Media Köln GmbH mit dem Auftraggeber für eine Rücknahme des Materials besteht.  

Die notwendigen Versandkosten und Kosten der Verpackung sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges des Vertragsgegenstandes geht bei Versendung auf den Auftraggeber über, sobald der Vertragsgegenstand das Betriebsgelände der 
 Broadcast Media Köln GmbH verlässt.

Erfolgt eine Abnahme der Vertragsleistung durch den Auftraggeber innerhalb des Betriebsgeländes der 
 Broadcast Media Köln GmbH so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit Beendigung der Abnahme auf den Auftraggeber über.  

Die von der 
 Broadcast Media Köln GmbH in einer Preisliste angegebenen Preise sind Nettopreise. Die Berechnung erfolgt jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liegt zwischen Vertragsabschluss und der Leistungserbringung durch die Broadcast Media Köln GmbH auch bei unverzüglicher Auftragsdurchführung ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten ist die  Broadcast Media Köln GmbH zur einseitigen Erhöhung des vereinbarten Preises berechtigt, wenn sich in diesem Zeitraum die Preisliste der  Broadcast Media Köln GmbH ändert.

Die von der 
 Broadcast Media Köln GmbH erstellten Rechnungen werden mit dem Zugang der Rechnung beim Auftraggeber ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftrag-geber erklärt sich bereit, von der Broadcast Media Köln GmbH nach Auftragserteilung geltend gemachte Vorauszahlungen auf der Grundlage des vereinbarten Zahlungsziels zu leisten. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, so ist die Broadcast Media Köln GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweilig geltenden Basis-zinssatz zu verlangen, vorbehaltlich eines höheren Zinssatzes aufgrund konkreten Nachweises.

Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen der 
 Broadcast Media Köln GmbH ist seitens des Auftragsgebers nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen. Gutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern sie können gegen Forderungen der  Broadcast Media Köln GmbH aufgerechnet werden.  

Der Auftraggeber hat das von der
 Broadcast Media Köln GmbH bearbeitete Material unverzüglich zu überprüfen und ebenso unverzüglich entweder die Abnahme der ordnungs-gemäßen Auftragsdurchführung anzuzeigen oder festgestellte Mängel der  Broadcast Media Köln GmbH mitzuteilen.

Erfolgt eine Mängelanzeige nicht spätestens innerhalb von 2 Wochen durch den Auftraggeber nach Erhalt bzw. Entgegennahme des Materials gilt die unterlassene Mängelrüge durch den Auftraggeber als Abnahme einer ordnungsgemäßen Leistung seitens der 
 Broadcast Media Köln GmbH.

Die Ansprüche des Auftraggebers wegen eventueller Mängel der Vertragsleistung verjähren spätestens 1 Jahr nach Abnahme der Leistung bzw. Erhalt oder Entgegennahme der Vertragsleistung. 

Alle von der 
 Broadcast Media Köln GmbH gelieferten Waren im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsforderung im Eigentum der  Broadcast Media Köln GmbH.

Die Lieferung erfolgt unter Vorbehalt. Erlischt das Vorbehaltseigentum der 
 Broadcast Media Köln GmbH gemäß § 950 BGB so überträgt der Auftraggeber das neu entstandene Eigentum sicherungshalber auf die  Broadcast Media Köln GmbH.  

Die Haftung der 
 Broadcast Media Köln GmbH wird für die gesamte Durchführung und Erledigung des Auftrages beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers werden im übrigen beschränkt auf den Ersatz des zerstörten oder abhanden gekommenen Materials. Folgeschäden oder ein mittelbarer Schaden des Auftraggebers ist nicht von  Broadcast Media Köln GmbH zu leisten bzw. zu ersetzen.  

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus den zwischen der 
 Broadcast Media Köln GmbH und dem Auftraggeber entstehenden Vertragsansprüchen und im Zusammenhang mit der Vertragsausführung entstehenden Ansprüchen ist Köln.

Hat der Auftraggeber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit und hat der Auftrag-geber auch keinen Sitz in Deutschland wird für den Vertragsabschluss und Vertragsabwicklung das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.